Für Zuweisende

    Gerichte & Institutionen

    Verlässliche Anti-Gewalt-Arbeit mit klaren Abläufen und transparenter Dokumentation.

    ZAGA ist ein hybrides Trainingskonzept – nicht eine App als Ersatz für Beziehung. Für Richterinnen, Staatsanwaltschaften, Bewährungshilfe und Fachstellen, die eine nachvollziehbare Maßnahme suchen.

    Warum ZAGA

    Ein modernes hybrides Konzept – kein reines Online-Angebot

    ZAGA verbindet digitale Lernplattform, persönliche Begleitung, Livegruppen sowie Online- und Vor-Ort-Anteile. Für Zuweisende bedeutet das: ein erkennbarer Rahmen, dokumentierbarer Fortschritt und fachliche Verlässlichkeit.

    Die Frage ist nicht, ob digital oder persönlich. Entscheidend ist, dass beides sinnvoll zusammenspielt – und dass Sie als zuweisende Stelle den Verlauf nachvollziehen können.

    Persönliche Gespräche

    Beziehung, Gruppe und fachliche Begleitung bleiben tragend. Schwierige Themen werden nicht allein auf der Plattform bearbeitet.

    Lernplattform

    Strukturierter Lernweg zwischen den Terminen – mit Fortschritt, der für Zuweisende nachvollziehbar ist.

    Livegruppen & Settings

    Online und vor Ort in Wien ergänzen sich. Das Setting wird zur Situation der Person gewählt – nicht umgekehrt.

    Zielgruppe der Maßnahme

    Welche Personen können zugewiesen werden?

    Das Angebot richtet sich an Personen, bei denen Gewalt, Eskalation oder fehlende Impulskontrolle im Mittelpunkt stehen – im gerichtlichen Kontext oder bei freiwilliger Teilnahme.

    • Personen mit wiederkehrenden Gewalt- oder Eskalationsvorfällen
    • Menschen mit eingeschränkter Impulskontrolle in Konfliktsituationen
    • Teilnehmende im Rahmen gerichtlicher Weisungen oder Auflagen
    • Maßnahmen im Kontext von Diversion oder Bewährungshilfe
    • Freiwillige Teilnahme – wenn fachliche Passung gegeben ist

    Gerichtlicher Rahmen

    Weisung, Diversion und Bewährungshilfe

    Kompakte Einordnung für zuweisende Stellen. Keine Rechtsberatung, keine Erfolgszusage. Screening dient der Passung – es ist kein Gutachten.

    Weisung

    Bei gerichtlicher Weisung dokumentiert ZAGA Teilnahme, Fehlzeiten und Abschluss. Ob die Weisung rechtlich erfüllt ist, entscheidet die zuständige Stelle. ZAGA entscheidet nicht über die gerichtliche Eignung und leistet keine Rechtsberatung.

    Diversion

    Das Training kann im Rahmen von Diversion, bedingter Verurteilung oder bedingter Entlassung absolviert werden. ZAGA stellt Nachweise über die Teilnahme aus – ohne Erfolgszusage und ohne Bewertung des Verfahrens.

    Bewährungshilfe

    Für Bewährungshilfe sind Teilnahmebestätigungen und Zwischeninformationen auf Anfrage im erforderlichen Umfang möglich. Fehlzeiten werden dokumentiert. ZAGA entscheidet nicht über gerichtliche Eignung.

    Settings für zugewiesene Personen: Wien (Präsenz) · Online · Konzept: Anti-Gewalt-Training

    Der Ablauf

    Von der Anfrage bis zum Abschluss

    Ein nachvollziehbarer Prozess – für Zuweisende von Anfang an transparent.

    1. Zuweisung

      Nach einer gerichtlichen Weisung, Diversion oder freiwilligen Entscheidung meldet sich der Teilnehmer bei ZAGA und vereinbart einen Termin für die Infostunde.

    2. Aufnahme

      Klärung des Rahmens: Weisung, Diversion, Bewährung oder freiwillige Teilnahme. Abstimmung zu Setting und Erreichbarkeit.

    3. Screening

      Strukturierte Erfassung von Risiken, Zielen und Schutzfaktoren zu Beginn – zur Passung des Settings, ohne Gutachtencharakter.

    4. Trainingsbeginn

      Fester Einstieg in den strukturierten Lernweg – online, vor Ort in Wien oder in sinnvoller Kombination.

    5. Persönliche Begleitung

      Fachliche Beziehung bleibt zentral. Gespräche, Gruppen und Präsenzanteile tragen die schwierigen Themen – digital ersetzt das nicht.

    6. Digitale Lernplattform

      30 Module zwischen den Kontakten: Videos, Übungen, Selbstbeobachtung und Fortschritt – nachvollziehbar dokumentiert.

    7. Livegruppen

      Begleitete Gruppensettings ab Modul 3: Austausch, Vertiefung und verbindliche Teilnahme im Rahmen des Konzepts.

    8. Dokumentation

      Laufende Erfassung von Teilnahme, Fortschritt und Fehlzeiten. Zwischenrückmeldungen an Fachstellen auf Anfrage.

    9. Abschluss

      Abschlussgespräch, Abschlussbestätigung oder -bericht – je nach Kontext und Bedarf der zuweisenden Stelle.

    Dokumentation

    Nachvollziehbar, strukturiert, verlässlich

    Für Gerichte und Fachstellen ist Transparenz entscheidend. ZAGA legt Wert auf klare Nachweise – ohne Gutachtenversprechen.

    Teilnahmebestätigungen

    Nachvollziehbare Bestätigung der Teilnahme – für Akten, Berichte oder interne Weiterverarbeitung.

    Zwischenberichte

    Auf Wunsch der zuweisenden Stelle – etwa bei längeren Maßnahmen oder bei Rückfragen im Verlauf.

    Fortschrittsübersicht

    Abgeschlossene Module, Screening und Lernfortschritt sind im Konzept strukturiert erfasst.

    Abschlussberichte

    Zusammenfassung von Teilnahme, Schwerpunkten und Abschluss – soweit fachlich und datenschutzrechtlich sinnvoll.

    Screening-Dokumentation

    Start- und Abschluss-Screening als Grundlage für Passung und Verlauf – nicht als psychologisches Gutachten.

    Fehlzeiten

    Fehltermine werden dokumentiert. Rahmen und Konsequenzen werden im Aufnahmeprozess transparent besprochen.

    Details zu Fehlzeiten, Abschlussbestätigungen und Kosten: FAQ · Settings: Wien · Online

    Kommunikation

    Rückfragen von Fachstellen werden sachlich und zeitnah bearbeitet. Zwischenrückmeldungen sind auf Anfrage möglich – im Rahmen des Datenschutzes und der fachlichen Zuständigkeit.

    Datenschutz

    Personenbezogene Daten werden nur im erforderlichen Umfang verarbeitet. Informationen an Dritte erfolgen nur mit Rechtsgrundlage oder Einwilligung. Datenschutzerklärung

    Ansprechpartner

    Für Zuweisungen und fachliche Rückfragen steht ein direkter Ansprechpartner zur Verfügung. Kontakt über das Formular oder telefonisch nach Vereinbarung.

    Nutzen für Zuweisende

    Warum Gerichte und Institutionen profitieren

    Keine Feature-Liste – sondern das, was im Alltag einer zuweisenden Stelle zählt.

    • Klare Ansprechpartner für Rückfragen und Abstimmung
    • Nachvollziehbare Abläufe von der Zuweisung bis zum Abschluss
    • Strukturierte Dokumentation statt informeller Rückmeldungen
    • Flexible Teilnahme – online, vor Ort oder kombiniert
    • Verbindung aus persönlicher Begleitung und digitalem Lernweg
    • Alltagstauglich bei unregelmäßigen Arbeitszeiten und Distanz
    • Moderne Lernplattform als verbindendes Element im Gesamtkonzept
    • Erhöhte Verbindlichkeit durch klare Termine, Plattform und Gruppenrahmen

    Kooperationspartner

    Für wen ist diese Seite gedacht?

    Die Informationen richten sich an alle Stellen, die Personen zuweisen, begleiten oder fachlich einbinden.

    Gerichte & Staatsanwaltschaften

    Strukturierte Maßnahme mit dokumentierbarem Verlauf und klaren Abschlussnachweisen.

    Bewährungshilfe & Diversion

    Begleitbare Umsetzung von Auflagen – hybrid, alltagsnah und nachvollziehbar dokumentiert.

    Männerberatung & soziale Einrichtungen

    Anschlussfähiges Konzept für Zuweisung, Beratung und fachliche Kooperation.

    Kinder- & Jugendhilfe, Opferschutz

    Professionelle Abstimmung im Interesse einer verlässlichen Maßnahmenumsetzung.

    Strafverteidigung & Rechtsanwälte

    Klare Informationen zu Rahmen, Ablauf und Nachweisen für Mandantinnen und Mandanten.

    Fachstellenanfrage

    Für Gerichte, Bewährungshilfe und Zuweisende: Wir klären Ablauf, Dokumentation und Setting – ohne Rechtsberatung und ohne Gutachtenversprechen.